Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat am 25. Juli 2019 eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen.

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Im Wesentlichen ist bis 30. September 2019 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen (alle Bereiche, aus denen sich das Feuer durch Funkenflug, Wind oder die Bodendecke auf einen Wald ausbreiten kann) verboten. Der Originaltext der Verordnung kann unter untenstehendem Link abgerufen werden.

Wir bitten Sie, das Verbot zu beachten, um uns gefährliche Feuerwehreinsätze bei Wald- und Flurbränden zu ersparen! Auch wir kühlen uns lieber im Freibad ab, als bei Brandeinsätzen zu schwitzen!

PS: das Foto entstand 2008 im Zuge einer Großübung in Großraming, die Feuerwehr Aschach war dabei zur Unterstützung der Löschhubschrauber eingeteilt. Und ja, das Fahrzeug auf dem Foto ist unser damaliges LFB-A2...

PDF der Aussendung der BH Steyr-Land